Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Filmkey, Simon Wegener
Schülinstraße 13, 89073 Ulm simon@filmkey.de. Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Filmkey (Simon Wegener, nachfolgend "Filmkey") und dem Auftraggeber. Sie gelten bei Auftragserteilung als gelesen und akzeptiert.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Filmkey ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass eine erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.
2. Vertragsschluss und Angebote
2.1 Angebote von Filmkey sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftrag schriftlich bestätigt wurde oder Filmkey mit der Ausführung begonnen hat.
2.2 Vorleistungen, die Filmkey im Rahmen eines Angebots oder auf Wunsch des Auftraggebers erbringt (z.B. Konzepte, Treatments, Storyboards), können in Rechnung gestellt werden, wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt.
2.3 Konzepte und Treatments, die Filmkey im Rahmen einer Auftragsanbahnung erstellt, sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung oder Weitergabe ohne schriftliche Zustimmung von Filmkey ist nicht gestattet.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Der in der Auftragsbestätigung angegebene Preis gilt zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Weitere Kosten fallen nicht an, außer diese sind gesondert ausgewiesen (z.B. Anfahrtskosten, Reisekosten, Lizenzgebühren für Musik oder Footage).
3.2 Die Vergütung ist bei Ablieferung des fertigen Films fällig und ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
3.3 Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er finanzielle Vorleistungen durch Filmkey, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. In der Regel gilt: 50% bei Auftragserteilung, 50% bei Ablieferung des Endprodukts. Abweichende Regelungen werden individuell schriftlich vereinbart.
3.4 Bei Zahlungsverzug ist Filmkey berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Mahngebühr von 5,00 Euro je Mahnung in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.3.5 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Nutzungsrechte bei Filmkey. Eine Nutzung der gelieferten Materialien vor vollständiger Bezahlung ist nicht gestattet.
4. Gestaltungsfreiheit und Änderungen
4.1 Im Rahmen des Auftrags besteht gestalterische Freiheit. Filmkey ist berechtigt, das Projekt nach eigenem künstlerischen Ermessen umzusetzen, soweit dies dem vereinbarten Briefing entspricht.
4.2 Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung oder technischen Umsetzung sind zeitnah und vollständig im Produktionsprozess anzumelden. Die Abnahme darf nicht aus rein geschmacklichen Gründen verweigert werden. Subjektive Vorlieben hinsichtlich Farbgebung, Schnitt, Musikwahl oder Lautstärke begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
4.3 Nach dem Produktionsprozess wird dem Kunden eine Vorabversion übermittelt. Der Kunde hat 14 Tage Zeit, Änderungsvorschläge schriftlich einzureichen. Im Angebot enthaltene Korrekturschleifen sind im Angebot ausgewiesen. Nach Ablauf der Frist oder nach Abnahme des Endprodukts sind weitere Änderungen ausschließlich gegen zusätzliche Vergütung möglich.
4.4 Wünscht der Auftraggeber nach Beginn der Produktion wesentliche Änderungen am vereinbarten Konzept oder Umfang, ist Filmkey berechtigt, hierfür eine gesonderte Vergütung zu berechnen.
5. Termine und Stornierung
5.1 Vereinbarte Drehtage, die nicht spätestens 5 Werktage vor Terminbeginn schriftlich storniert werden, werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.
5.2 Bei Stornierung eines bestätigten Auftrags durch den Auftraggeber gilt folgende Staffelung:Stornierung mehr als 30 Tage vor Produktionsbeginn: 25% der vereinbarten VergütungStornierung 15 bis 30 Tage vor Produktionsbeginn: 50% der vereinbarten VergütungStornierung weniger als 15 Tage vor Produktionsbeginn: 75% der vereinbarten VergütungStornierung weniger als 5 Werktage vor Produktionsbeginn oder Nichterscheinen: 100% der vereinbarten Vergütung
5.3 Bereits entstandene Kosten (z.B. Locations, Darsteller, Technik) werden dem Auftraggeber in jedem Fall in Rechnung gestellt.
6. Urheberrecht und Nutzungsrechte
6.1 Das Urheberrecht an allen im Rahmen des Auftrags erbrachten Leistungen, insbesondere an den fertigen Filmwerken, verbleibt bei Filmkey.
6.2 Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrechte. Dies beinhaltet die öffentliche Vorführung (auch im Internet, auf Messen und Events) sowie die Weitergabe des Videos an Kunden.
6.3 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist die Nutzung des fertigen Films für TV-, Radio- und Kinoausstrahlungen nicht inbegriffen und bedarf der gesonderten Genehmigung durch Filmkey. Diese kann mit einem Aufpreis verbunden sein.
6.4 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
6.5 Rohmaterial, Footage, Projektdateien und sonstige Zwischenmaterialien sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum von Filmkey. Die Herausgabe von Rohmaterial ist grundsätzlich freiwillig und kostenpflichtig.
6.6 Bearbeitungen der gelieferten Filmwerke durch den Auftraggeber oder beauftragte Dritte sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Filmkey zulässig.
6.7 Filmkey ist nach Absprache mit dem Auftraggeber berechtigt, alle hergestellten Bild- und Tonmaterialien zu Demonstrationszwecken und zur Eigenwerbung zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, auf Social-Media-Kanälen sowie in Portfolios und Bewerbungsunterlagen.
6.8 Filmkey hat Anspruch auf Namensnennung als Produzent, z.B. in Videobeschreibungen auf YouTube oder auf der Website des Auftraggebers. Die konkrete Form wird nach Absprache festgelegt.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Produktion notwendigen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
7.2 Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten. Filmkey ist in diesem Fall berechtigt, entstehende Mehrkosten und Zeitaufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
7.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm bereitgestellten Materialien (Texte, Bilder, Logos, Musik usw.) frei von Rechten Dritter sind oder entsprechende Nutzungsrechte vorliegen. Der Auftraggeber stellt Filmkey von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.
7.4 Die inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit des Filminhalts liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, soweit dieser auf seinen Weisungen beruht.
8. Haftung
8.1 Filmkey haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Im Übrigen ist eine Haftung von Filmkey ausgeschlossen.
8.4 Filmkey haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der produzierten Videos.
9. DatenschutzDie Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung auf filmkey.de.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Ulm, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
11. Salvatorische KlauselSollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Schülinstraße 13, 89073 Ulm simon@filmkey.de. Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Filmkey (Simon Wegener, nachfolgend "Filmkey") und dem Auftraggeber. Sie gelten bei Auftragserteilung als gelesen und akzeptiert.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Filmkey ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass eine erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.
2. Vertragsschluss und Angebote
2.1 Angebote von Filmkey sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftrag schriftlich bestätigt wurde oder Filmkey mit der Ausführung begonnen hat.
2.2 Vorleistungen, die Filmkey im Rahmen eines Angebots oder auf Wunsch des Auftraggebers erbringt (z.B. Konzepte, Treatments, Storyboards), können in Rechnung gestellt werden, wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt.
2.3 Konzepte und Treatments, die Filmkey im Rahmen einer Auftragsanbahnung erstellt, sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung oder Weitergabe ohne schriftliche Zustimmung von Filmkey ist nicht gestattet.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Der in der Auftragsbestätigung angegebene Preis gilt zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Weitere Kosten fallen nicht an, außer diese sind gesondert ausgewiesen (z.B. Anfahrtskosten, Reisekosten, Lizenzgebühren für Musik oder Footage).
3.2 Die Vergütung ist bei Ablieferung des fertigen Films fällig und ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
3.3 Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er finanzielle Vorleistungen durch Filmkey, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. In der Regel gilt: 50% bei Auftragserteilung, 50% bei Ablieferung des Endprodukts. Abweichende Regelungen werden individuell schriftlich vereinbart.
3.4 Bei Zahlungsverzug ist Filmkey berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Mahngebühr von 5,00 Euro je Mahnung in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.3.5 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Nutzungsrechte bei Filmkey. Eine Nutzung der gelieferten Materialien vor vollständiger Bezahlung ist nicht gestattet.
4. Gestaltungsfreiheit und Änderungen
4.1 Im Rahmen des Auftrags besteht gestalterische Freiheit. Filmkey ist berechtigt, das Projekt nach eigenem künstlerischen Ermessen umzusetzen, soweit dies dem vereinbarten Briefing entspricht.
4.2 Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung oder technischen Umsetzung sind zeitnah und vollständig im Produktionsprozess anzumelden. Die Abnahme darf nicht aus rein geschmacklichen Gründen verweigert werden. Subjektive Vorlieben hinsichtlich Farbgebung, Schnitt, Musikwahl oder Lautstärke begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
4.3 Nach dem Produktionsprozess wird dem Kunden eine Vorabversion übermittelt. Der Kunde hat 14 Tage Zeit, Änderungsvorschläge schriftlich einzureichen. Im Angebot enthaltene Korrekturschleifen sind im Angebot ausgewiesen. Nach Ablauf der Frist oder nach Abnahme des Endprodukts sind weitere Änderungen ausschließlich gegen zusätzliche Vergütung möglich.
4.4 Wünscht der Auftraggeber nach Beginn der Produktion wesentliche Änderungen am vereinbarten Konzept oder Umfang, ist Filmkey berechtigt, hierfür eine gesonderte Vergütung zu berechnen.
5. Termine und Stornierung
5.1 Vereinbarte Drehtage, die nicht spätestens 5 Werktage vor Terminbeginn schriftlich storniert werden, werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.
5.2 Bei Stornierung eines bestätigten Auftrags durch den Auftraggeber gilt folgende Staffelung:Stornierung mehr als 30 Tage vor Produktionsbeginn: 25% der vereinbarten VergütungStornierung 15 bis 30 Tage vor Produktionsbeginn: 50% der vereinbarten VergütungStornierung weniger als 15 Tage vor Produktionsbeginn: 75% der vereinbarten VergütungStornierung weniger als 5 Werktage vor Produktionsbeginn oder Nichterscheinen: 100% der vereinbarten Vergütung
5.3 Bereits entstandene Kosten (z.B. Locations, Darsteller, Technik) werden dem Auftraggeber in jedem Fall in Rechnung gestellt.
6. Urheberrecht und Nutzungsrechte
6.1 Das Urheberrecht an allen im Rahmen des Auftrags erbrachten Leistungen, insbesondere an den fertigen Filmwerken, verbleibt bei Filmkey.
6.2 Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrechte. Dies beinhaltet die öffentliche Vorführung (auch im Internet, auf Messen und Events) sowie die Weitergabe des Videos an Kunden.
6.3 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist die Nutzung des fertigen Films für TV-, Radio- und Kinoausstrahlungen nicht inbegriffen und bedarf der gesonderten Genehmigung durch Filmkey. Diese kann mit einem Aufpreis verbunden sein.
6.4 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
6.5 Rohmaterial, Footage, Projektdateien und sonstige Zwischenmaterialien sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum von Filmkey. Die Herausgabe von Rohmaterial ist grundsätzlich freiwillig und kostenpflichtig.
6.6 Bearbeitungen der gelieferten Filmwerke durch den Auftraggeber oder beauftragte Dritte sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Filmkey zulässig.
6.7 Filmkey ist nach Absprache mit dem Auftraggeber berechtigt, alle hergestellten Bild- und Tonmaterialien zu Demonstrationszwecken und zur Eigenwerbung zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, auf Social-Media-Kanälen sowie in Portfolios und Bewerbungsunterlagen.
6.8 Filmkey hat Anspruch auf Namensnennung als Produzent, z.B. in Videobeschreibungen auf YouTube oder auf der Website des Auftraggebers. Die konkrete Form wird nach Absprache festgelegt.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Produktion notwendigen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
7.2 Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten. Filmkey ist in diesem Fall berechtigt, entstehende Mehrkosten und Zeitaufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
7.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm bereitgestellten Materialien (Texte, Bilder, Logos, Musik usw.) frei von Rechten Dritter sind oder entsprechende Nutzungsrechte vorliegen. Der Auftraggeber stellt Filmkey von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.
7.4 Die inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit des Filminhalts liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, soweit dieser auf seinen Weisungen beruht.
8. Haftung
8.1 Filmkey haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Im Übrigen ist eine Haftung von Filmkey ausgeschlossen.
8.4 Filmkey haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der produzierten Videos.
9. DatenschutzDie Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung auf filmkey.de.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Ulm, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
11. Salvatorische KlauselSollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


